Pulverschnee ist schöner, leichter Schnee, der sich mit einem Besen gut an den Straßenrand fegen lässt. Der Besenstiel sollte dabei so lang sein, dass eine aufrechte Haltung beim Fegen möglich ist.
Bild: Winterbesen 400 mm Dülle mit Stiel 140 cm
Der Schnee ist nicht mehr pulvrig, sondern pappt zusammen oder ist schwer und nass? Dann greifen Sie lieber zu einer Schneeschaufel oder bei großen Flächen zu einem Schneeschieber.
Bilder: Schneeräumer Sperrholz mit Stiel 50 cm breit; Schneeräumer ALU mit Stiel 45 cm breit; Schneeräumer Kunststoff mit Stiel
Schneeschaufeln gibt es in verschiedenen Materialien von Holz über Plastik bis hin zu Aluminium. Jedes Material hat seine Vorzüge bezüglich Gewicht, Langlebigkeit und Preis. Unabhängig davon lässt sich mit der besonders breiten Schaufel Schnee gut aufnehmen und zur Seite schippen.
Wenn Sie eine große schneebedeckten Fläche zu räumen haben, dann kommt ein Schneeschieber zum Einsatz. Diesen montieren Sie einfach an einen Gabelstapler und schon kann es losgehen. Den Schneeschieber gibt es in verschiedenen Größen.
Bild: Schneeschieber 1500mm mit Gummileiste 2071.1
Schneeräumen ist eine kräftezehrende Arbeit. Gut, dass es Streusalz gibt. Aber vorsicht: Streusalz hat zwar eine schnelle Wirkung, ist aber durch das Einsickern in den Boden und das Grundwasser umweltschädlich. Daher ist Streusalz für Privatleute in den meisten Kommunen mittlerweile verboten.
Alternativen zu Streusalz sind sogenannte abstumpfende Streumittel, wie zum Beispiel Sand, Split, Granulat oder Kies. Diese Mittel verringern die Rutschgefahr erheblich, indem sie sich in der Eisschicht festsetzen. Nach dem Abtauen kann man die Mittel zusammenfegen und dann entweder entsorgen oder wiederverwenden. Streugut lässt sich prima in GFK-Streugutbehältern aufbewahren.
Bild: Streugutbehälter 2200 l m.Entnahmeöffnung grau
Die Gemeinden und Städte geben die Räum- und Streupflicht von Straßen und Gehwegen an die Grundstückseigner weiter. Wenn es sich um ein Mietshaus handelt, kann der Vermieter den Winterdienst entweder auf die Mieter übertragen oder er beauftragt einen externen Dienstleister.
Für den Gehweg vor oder hinter dem angrenzenden Grundstück sind meist die Eigentümer für den Räum- und Streudienst verantwortlich. Radwege und Fahrdämme werden meist von den Kommunen selbst geräumt. Um Bushaltestellen kümmern sich die Verkehrsbetriebe.
Beim Schneeräumen gibt es eine Faustregel: Zwei Personen müssen locker aneinander vorbei passen. Dies entspricht einer Breite von 1,20 bis 1,50 Meter. Allerdings legt jede Kommune selbst fest, wie breit der vom Schnee befreite Streifen tatsächlich sein muss.
Der Schnee darf nur an den Straßenrand geräumt werden. Das Schippen von Schnee auf die öffentliche Straße, den Gehweg oder aufs Nachbargrundstück ist nicht erlaubt.
In der Regel müssen werktags die Gehwege bis 7 Uhr morgens, sonn- und feiertags bis 8 oder 9 Uhr geräumt und gestreut werden. Am Abend greift die Räumpflicht oft bis 20 Uhr. Dazwischen muss, wenn nötig, mehrfach am Tag geräumt werden. Allerdings gilt auch hier wieder die Satzung der Kommune.
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